Mein YOGA LOFT

Das erwartet Dich bei mir

Es gibt unzählige Yogastile. Hatha ist der ursprüngliche Yoga-Weg der vor über 4000 Jahren in Indien seinen Anfang findet.

Das Yoga wie wir es heute kennen, wurde wesentlich von dem Gelehrten T. Krishnamacharya (1888-1989) geprägt.

Yoga entwickelt sich immer weiter.


In meinen Yoga-Stunden finden sich Hatha-Indrajala-Yoga und Vinyasa Krama-Yoga wieder.

Der immerwährende und gleichbleibende Flow in einer Stunde hilft eine Routine zu entwickeln und sich vollkommen auf die Atmung und den Körper zu konzentrieren.

Die Kurse sind nach bestimmten Themen aufgebaut. Bestimmte Haltungen werden nach jeder Woche ergänzt, somit wird jeder Zyklus zu einer runden Einheit.

In der Entspannungsphase wechseln sich Reisen durch den Körper, meditatives Bewegen und Muskelentspannung ab.

In einer harmonisch, qualitativ gut abgestimmmten Stunde sind drei Eigenschaften (Guna) zu finden:

  • Sattva: Klarheit und das Zur-Ruhe-Kommen
  • Rajas: Dynamik und Bewegung
  • Tamas: Trägheit und Schwere

All´ diese Qualitäten sind in uns Menschen vorhanden, alle drei Gunas sind wichtig und sollten im Gleichgewicht gehalten werden.

Meine Kurse sind Präventionskurse (außer Aerialyoga und Kinderyoga) und sind durch die gesetzlichen Krankenkassen und die zentrale Prüfstelle für Prävention (ZPP) gesetzlich anerkannt.


Die Kurse erfüllen die Richtlinien gemäß §20 V SGB.

Das heißt, die Krankenkassen übernehmen einen Teil oder sogar 100% der Kosten.

Bitte informiere Dich bei Deiner Krankenkasse über deren Zuschuß.

Die Kurs-Plätze sind begrenzt!

Ich freue mich auf Dich.

Aerial Yoga und Tuchyoga im Zollernalbkreis
Hata Yoga im zollernalbkreis
Klangschalenmassage
Yoga für Berufstätige
Yoga für Kinder in Leidringen

YOGA als Potential im Alltag

Oder „Citta vrittih nirodaha“

Der Yoga hat eine jahrhundertealte Tradition. Unzählige Generationen von Menschen suchten nach Methoden, um den Körper und Atem zur Beruhigung ihres unruhigen Geistes einzusetzen.

“ Yoga ist, wenn der Geist zur Ruhe kommt“.

Eine Vielzahl von klinischen Studien belegen die positiven Wirkungen einer regelmäßigen Yoga-Praxis. Unter anderem wird das parasympathische Nervensystem aktiviert. Dieses reguliert die Ruhephasen und die Entspannung. Der wichtigste Nerv ist der Vagusnerv, er verläuft vom Kopf bis in den Unterleib. Mittels Yogaübungen wird dieser Nerv aktiviert. Er reduziert die Körperabläufe, die die Energie des Menschen verbrauchen. Der Blutfluss verlangsamt sich, sodass die einzelnen Organstrukturen vermehrt Sauerstoff und Nährstoffe aus dem Blut herausziehen können. Die Organe funktionieren besser, die Körperstrukturen können sich regenerieren.

Yoga wirkt als nachweislich entspannend und stressreduzierend.

Der gesamte Bewegungsapparat wird positiv beeinflusst. Infolge dessen werden gesundheitliche Risiken durch Stressbelastung und Bewegungsmangel entgegengewirkt.

Yoga wird daher erfolgreich als vorbeugende Maßnahme im Alltag eingesetzt. Unser Körperbewusstsein wird gefördert, ebenso die Konzentration sowie die Selbst-und Fremdwahrnehmung wird geschult, Achtsamkeit steht hier im absoluten Vordergrund. Ausserdem wird die Körperspannung trainiert und die Tiefenmuskulatur gestärkt.

Yoga ist das optimale Faszien-Training!

Durch gezielte und fließenden Bewegungen und Körperhaltungen (Asanas) im Hatha-Yoga, werden die Faszien optimal stimuliert.

Bewegungsmangel, Überbeanspruchung und Fehlhaltungen führen oft dazu, dass sich Muskelgewebe verspannt und dadurch die Flexibilität und Leistungsfähigkeit verliert. Dies macht sich an Nacken, Schulterbereich, Rücken und Beinen bemerkbar.

Durch eine regelmäßige Yogapraxis kannst Du positive Veränderungen an Deinem Körper, aber auch an Deiner Gefühlswelt erkennen.


Hygienekonzept

Allgemeines Hygienekonzept im YOGA Loft


(Stand Mai 2022)


Die Teilnahme an einem Kurs ist nur mit Anmeldung möglich.

  • Schuhe bitte im Eingangsbereich abstellen
  • Es erfolgt eine regelmäßige Belüftung der Räumlichkeiten
  • Tägliche Reinigung und evtl. Desinfektion aller häufig berührten Flächen (z.B. Türklinken, sanitären Anlagen, Handläufe)


AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1 Vertragsbedingung

Die AGBs vom Yoga Loft SelfCare werden mit der Anmeldung einer Teilnahme an allen von mir angebotenen Kursen, Dienstleistungen und automatisch mit jeder Teilnahme am Unterricht akzeptiert.

§2 Anmeldung

Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung im Studio bzw. der Online-Bestellung meiner Homepage zustande und ist mit Abgabe des unterschriebenen Teilnahmevertrags oder der Bestätigung der Online-Bestellung gültig. Der abgeschlossene Vertrag gewahrt dem Vertragspartner das Recht die im Vertrag geregelten Leistungen in Anspruch zu nehmen. Dieser Anspruch ist nicht auf eine dritte Person übertragbar.

§3 Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung der Yogakurs-Einheit / 10er Karten erfolgt im Voraus und ist vor Kursbeginn zu entrichten. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Gestellte Rechnungen vom Yoga Loft SelfCare sind nach Eingang der Rechnung zu entrichten.

§4 Teilnehmen, Nachholen und Tauschen der Stunden

Die Zehner-Karten gelten für 3 Monate, Aerilyoga-Karten sind für 6 Monate gültig. Falls du in dieser Zeit deine Stunden nicht wahrnehmen kannst, biete ich dir an die Stunden gegen andere einzutauschen oder nachzuholen. Nach Ablauf der Gültigkeit verfällt die Karte. Ich bitte hierbei um Verständnis.

§5.1 Rücktritt

Einzel-Termine (Klangmassage oder Yoga-Stunden) könnenbis zu 3 Tagen vor Beginn schriftlich gekündigt werden. Bei Nichterscheinen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.

§5.2 Rücktritt des Veranstalters

Das Yoga Loft SelfCare ist berechtigt, von einem Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei Veranstaltungen, bei der nicht ausreichend Anmeldungen vorliegen. In diesem Fall wird die bereits bezahlte Kursgebühr vollständig zurückerstattet.

§6 Haftung

Das Yoga Loft SelfCare schließt gegenüber dem Kunden jegliche Haftung für Verletzungen und gesundheitlichen Schädigungen aus, die nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder des Vorsatzes beruht. Eine Haftungsausschlusserklärung wird hiermit vom Kunden akzeptiert und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung. Bei Kinderyoga haften Eltern für ihre Kinder. Nimmt der Kunde die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen vom Yoga Loft SelfCare vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Die Nutzung der Einrichtung, sowie An- und Abreise erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Sach- und Wertgegenstande wird nicht übernommen.

§7 Kursraum

Der Kursraum darf nur ohne Schuhe betreten werden.

§8 Aerial Yoga

Für die Arbeit in dem Tuch dürfen kein Schmuck, Reisverschlüsse oder andere Accessoires getragen werden, die das Tuch beschädigen können. Aus Hygienegründen wird gebeten, ein Shirt mit Ärmeln zu tragen. Ebenfalls sollte Makeup zuvor entfernt werden.

§9 Datenschutz

Mit der Anmeldung erklärst du dich mit der Speicherung deiner Daten einverstanden. Ich verwende die Daten ausschließlich zur Abwicklung der Kurse und über meine Angebote zu informieren. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.

§10 Allgemeine Bestimmungen

Der Kursleiter ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer je nach Kurs festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Kursteilnehmer erforderlich ist. In der Regel finden die Kurse ab 3 Personen statt. Das Yoga Loft SelfCare ist berechtigt, das Kursangebot, die Termine der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für die Vertragspartner vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen. Das Yoga Loft bleibt -in der Regel-, in den gesetzlichen Schulferien geschlossen.

Das Copyright für veröffentlichte, von den Inhabern selbst erstellte Objekte, bleibt bei den Inhabern der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken und Texte, ist ohne Zustimmung der Inhaber, nicht gestattet.

§11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

(Stand: Dezember 2023)